Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich mittlerweile an den Behandlungskosten einer osteopathischen Behandlung.
Dennoch ist die osteopathische Behandlung grundsätzlich eine Selbstzahlerleistung, d. h. die Patienten haben die Behandlungskosten selbst zu tragen.
Im Anschluss haben sie die Möglichkeit die Behandlung bei ihrer Krankenkasse einzureichen. Die Kriterien für eine Bezuschussung der Kosten unterscheiden sich bei den jeweiligen Kassen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld der Erstbehandlung.
Eine Übersicht aller gesetzlichen Krankenkassen und deren Kostenbeteiligung an einer osteopathischen Behandlung finden Sie unter folgenden Links: https://osteopathie.de/krankenkassenliste https://www.osteokompass.de Kostenübernahme der privaten Krankenkassen: Osteopathische Behandlungen werden nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. In der Regel unterstützen private Krankenkassen sowie private Zusatzversicherungen für Heilpraktiker die Behandlungen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld in welchem Umfang die Leistungen übernommen werden.
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