Es ist erfreulich zu sehen, dass viele gesetzliche Krankenkassen mittlerweile an den Kosten für osteopathische Behandlungen beteiligt sind.
Dennoch möchten wir darauf hinweisen, dass die osteopathische Behandlung in der Regel als Selbstzahlerleistung gilt.
Das bedeutet, dass Patienten die Kosten zunächst selbst tragen und die Möglichkeit haben, die Behandlung anschließend bei ihrer Krankenkasse einzureichen.
Für eine detaillierte Übersicht aller gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Kostenbeteiligung an osteopathischen Behandlungen empfehlen wir Ihnen folgende Links: osteopathie.de/krankenkassenlisteosteokompass.de
Die Abrechnung osteopathischer Behandlungen erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Privatversicherte sowie Inhaber von privaten Zusatzversicherungen für Heilpraktiker profitieren in der Regel von Unterstützung bei den Behandlungskosten.
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